Bürgschaft (Österreich)
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen (§ 1346 ABGB). Sie ist akzessorisch, ihr Bestand und Umfang hängen also von der Hauptschuld ab. Der Bürge haftet, wenn der Hauptschuldner nicht leistet. Zu unterscheiden ist sie von der Garantie, die ein selbständiges Einstehen für einen Erfolg bedeutet und nicht von einer Hauptschuld abhängt.