Rechtsbegriff

Entlassung (Österreich)

Die Entlassung ist die vorzeitige, sofort wirksame einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund. Für Angestellte nennt § 27 AngG die Entlassungsgründe, etwa Untreue im Dienst oder beharrliche Pflichtverletzung. Sie ist von der Kündigung unter Einhaltung von Fristen und Terminen zu unterscheiden. Eine Entlassung muss unverzüglich nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden; bei Unberechtigtheit können dem Arbeitnehmer Ansprüche auf Kündigungsentschädigung zustehen.