Gewährleistung (Österreich)
Die Gewährleistung ist die verschuldensunabhängige Haftung des Übergebers für Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren (§ 922 ABGB). Der Übernehmer kann nach § 932 ABGB primär Verbesserung oder Austausch verlangen; ist dies nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig, stehen Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags zur Verfügung. Die Gewährleistung ist vom Schadenersatz zu unterscheiden, der zusätzlich ein Verschulden voraussetzt.