Pflichtteil (Österreich)
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen des Verstorbenen einen Mindestanteil am Nachlass, der ihnen durch Verfügung von Todes wegen nicht entzogen werden kann. Pflichtteilsberechtigt sind nach § 757 ABGB die Nachkommen und der Ehegatte oder eingetragene Partner. Die Höhe beträgt nach § 759 ABGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil begründet in der Regel nur einen Geldanspruch gegen den Nachlass, keine Erbenstellung.