Rechtsbegriff

Schadenersatz (Österreich)

Der Schadenersatz ist im österreichischen Recht der Ausgleich eines Schadens, den jemand einem anderen rechtswidrig und schuldhaft zufügt. Nach § 1293 ABGB umfasst der Schaden jeden Nachteil, der jemandem an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt wird. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet dafür nach § 1295 Abs 1 ABGB; eine Haftung kann sich auch aus der Verletzung vertraglicher Pflichten ergeben. Der Ersatz erfolgt vorrangig durch Naturalherstellung, sonst in Geld (§ 1323 ABGB).