Verbrauchergeschäft (Österreich)
Ein Verbrauchergeschäft ist nach § 1 KSchG ein Rechtsgeschäft, an dem auf der einen Seite ein Unternehmer, auf der anderen ein Verbraucher beteiligt ist. Verbraucher ist, wem das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Das Konsumentenschutzgesetz enthält zwingende Schutzvorschriften; so können Vertragsklauseln, die den Verbraucher unzulässig benachteiligen, nach § 6 KSchG unwirksam sein. Zusätzlich gelten für bestimmte Vertriebsformen besondere Informations- und Rücktrittsrechte.