Rechtsbegriff

Vertragsverletzung (Schweiz)

Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Schuldner seine vertragliche Pflicht nicht oder nicht richtig erfüllt. Nach Art. 97 Abs. 1 OR hat er dem Gläubiger den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last fällt. Das Verschulden wird somit vermutet. Der Schadenersatz setzt neben der Pflichtverletzung einen Schaden und den Kausalzusammenhang voraus.