Urheberrechtliche Abmahnung
Die urheberrechtliche Abmahnung ist die vorgerichtliche Aufforderung des Verletzten an den Verletzer, die Rechtsverletzung zu unterlassen und dazu eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungsverpflichtung abzugeben (§ 97a Abs. 1 UrhG). Sie muss die Rechtsverletzung genau bezeichnen, Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufschlüsseln und angeben, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung erheblich über die abgemahnte Verletzung hinausgeht; eine Abmahnung, die diese Anforderungen verfehlt, ist unwirksam (§ 97a Abs. 2 UrhG). Ersatz der erforderlichen Aufwendungen kommt nur bei berechtigter und formgerechter Abmahnung in Betracht (§ 97a Abs. 3 UrhG).