Rechtsbegriff

Rechtliche Abstammung von Mutter und Vater

Die rechtliche Abstammung bestimmt, wer als Elternteil eines Kindes gilt. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB). Vater ist nach § 1592 BGB der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Die gerichtliche Feststellung erfolgt, wenn kein anderer Mann als Vater gilt (§ 1600d BGB); sie knüpft an die Beiwohnung während der Empfängniszeit an. Die rechtliche Abstammung ist Grundlage für Unterhalts-, Sorge-, Namens- und Erbrechte des Kindes.

Rechtsgrundlagen