Abstandsgebot
Nach § 4 StVO muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird (Abstandsgebot). Maßgeblich sind Geschwindigkeit, Straßen- und Sichtverhältnisse sowie die Reaktionszeit des Fahrers. Für bestimmte Fahrzeuge gelten ab einer bestimmten Geschwindigkeit festgelegte Mindestabstände auf Autobahnen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; die Ahndung richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und berücksichtigt Geschwindigkeit und Abstand. Bei Auffahrunfällen spricht häufig der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden.