Aktie
Die Aktie bezeichnet den Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und zugleich die Mitgliedschaft des Aktionärs. Sie kann als Nennbetragsaktie (Mindestnennbetrag ein Euro) oder als Stückaktie ausgegeben werden, die am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist; auf die einzelne Stückaktie darf rechnerisch höchstens ein anteiliger Betrag von mindestens einem Euro entfallen (§ 8 AktG). Zu den Mitgliedschaftsrechten zählen das Stimmrecht in der Hauptversammlung (§ 134 AktG) und der Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG). Aktien sind frei übertragbar, soweit die Satzung keine Vinkulierung vorsieht.