Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist; für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Ihre Organe sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung — eine strikte Trennung von Leitung, Kontrolle und Eigentümerversammlung, die die AG von der personalistischer geprägten GmbH unterscheidet. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro (§ 7 AktG).