Aktualisierungspflicht bei digitalen Produkten
Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte muss der Unternehmer sicherstellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen bereitgestellt werden, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, und dass der Verbraucher darüber informiert wird (§ 327f Abs. 1 BGB). Maßgeblicher Zeitraum ist bei dauerhafter Bereitstellung der Bereitstellungszeitraum, sonst der Zeitraum, den der Verbraucher nach Art und Zweck des Produkts erwarten kann. Installiert der Verbraucher eine Aktualisierung nicht innerhalb angemessener Frist, haftet der Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 327f Abs. 2 BGB nicht für einen darauf beruhenden Mangel.