Rechtsbegriff

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Keine AGB liegen vor, soweit die Bedingungen zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Damit sie Vertragsbestandteil werden, muss der Verwender ausdrücklich auf sie hinweisen, der anderen Partei die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme verschaffen, und diese muss einverstanden sein (§ 305 Abs. 2 BGB). Individuelle Abreden haben Vorrang (§ 305b BGB).

Rechtsgrundlagen