Anspruch auf Teilzeit
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, kann den Anspruch auf Teilzeit geltend machen und verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 TzBfG). Der Antrag ist drei Monate vor Beginn zu stellen. Der Arbeitgeber muss zustimmen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Lehnt er nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich ab, gilt die Verringerung als vereinbart (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden (§ 4 TzBfG).