Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung begründenden Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Zwischen versicherter Tätigkeit, Unfallereignis und Gesundheitsschaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Als Arbeitsunfall gilt auch der Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg von und zum Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 SGB VII). Der Unfallversicherungsträger leistet Heilbehandlung, Verletztengeld und gegebenenfalls Rente; die Haftung des Unternehmers ist grundsätzlich ausgeschlossen (§ 104 SGB VII).