Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist der privatrechtliche Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 611a BGB). Er ist ein Dauerschuldverhältnis und eine Unterart des Dienstvertrags (§ 611 BGB). Der Arbeitsvertrag ist grundsätzlich formfrei; die wesentlichen Vertragsbedingungen sind jedoch nach dem Nachweisgesetz schriftlich festzuhalten, und eine Befristung bedarf der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).