Rechtsbegriff

Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung ordnet die zulässige Art der baulichen Nutzung durch Baugebiete, die ein Bebauungsplan festsetzt; die Vorschriften der §§ 2 ff. BauNVO werden dann Bestandteil des Plans (§ 1 Abs. 3 BauNVO). Zu den Gebietstypen gehören Kleinsiedlungsgebiete (§ 2), reine Wohngebiete (§ 3), allgemeine Wohngebiete (§ 4), Dorfgebiete (§ 5), Mischgebiete (§ 6), Kerngebiete (§ 7), Gewerbegebiete (§ 8), Industriegebiete (§ 9) und Sondergebiete (§§ 10, 11). Jeder Typ regelt, welche Nutzungen allgemein zulässig oder ausnahmsweise zulassungsfähig sind.

Rechtsgrundlagen