Rechtsbegriff

Bedrohung

Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, macht sich der Bedrohung strafbar (§ 241 Abs. 1 StGB); die Bedrohung mit einem Verbrechen wird höher bestraft (Abs. 2). Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines Verbrechens gegen eine Person oder ihr Nahestehende bevorstehe (Abs. 3). Von der Nötigung unterscheidet sich die Bedrohung dadurch, dass sie kein bestimmtes abgenötigtes Verhalten des Opfers voraussetzt — die bloße Ankündigung genügt.

Rechtsgrundlagen