Rechtsbegriff

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei der sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Längstlebenden der Nachlass an einen Dritten, meist die gemeinsamen Kinder, fallen soll. Das Gesetz stellt dafür in § 2269 BGB eine Auslegungsregel auf: Im Zweifel ist der Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt (Einheitslösung). Das Vermögen vereinigt sich damit beim Überlebenden, sodass die Kinder beim ersten Erbfall enterbt sind und Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Voraussetzung ist ein wirksames gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB).

Rechtsgrundlagen