Rechtsbegriff

Berufsfreiheit

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen; die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden (Art. 12 GG) — die Berufsfreiheit. Nach der von der Rechtsprechung entwickelten Drei-Stufen-Theorie sind bloße Ausübungsregelungen am leichtesten zu rechtfertigen, subjektive Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Prüfungen) bedürfen wichtiger Gemeinschaftsgüter, und objektive Zulassungsschranken sind nur zur Abwehr nachweisbarer schwerer Gefahren zulässig.

Rechtsgrundlagen