Berufskrankheit
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung (Berufskrankheiten-Verordnung) als solche bezeichnet hat und die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden (§ 9 Abs. 1 SGB VII). Eine nicht gelistete Krankheit kann wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, wenn nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste erfüllt sind (§ 9 Abs. 2 SGB VII). Ärzte und Unternehmer haben den begründeten Verdacht dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen (§ 202 SGB VII). Die Anerkennung eröffnet die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.