Rechtsbegriff

Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht

Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Beschäftigte sind in der Regel kraft Gesetzes in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig (etwa § 5 SGB V, § 1 SGB VI). Ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, wird auf Antrag im Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung entschieden (§ 7a SGB IV).

Rechtsgrundlagen