Besitz
Der Besitz ist die von einem Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache; er wird durch deren Erlangung erworben (§ 854 BGB). Der Besitz ist kein Recht, sondern ein tatsächliches Verhältnis, wird aber rechtlich geschützt (Besitzschutz). Er ist strikt vom Eigentum als rechtlicher Zuordnung zu trennen — Besitzer und Eigentümer können verschiedene Personen sein (z. B. Mieter und Vermieter).