Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, der durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) oder durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt wird. Die private Veranlassung ist abzugrenzen: Aufwendungen der Lebensführung sind nicht abziehbar (§ 12 EStG), und für bestimmte betrieblich veranlasste Aufwendungen schränkt § 4 Abs. 5 EStG den Abzug ein oder schließt ihn aus.