Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Betriebsräte werden in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt, von denen drei wählbar sind (§ 1 BetrVG). Wahlberechtigt sind Arbeitnehmer ab 18 Jahren (§ 7 BetrVG); wählbar sind Wahlberechtigte, die dem Betrieb sechs Monate angehören (§ 8 BetrVG). Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre statt (§ 13 BetrVG). Die Behinderung der Wahl oder der Betriebsratsarbeit ist strafbar (§ 119 BetrVG). Die Errichtung eines Betriebsrats kann der Arbeitgeber nicht erzwingen oder verhindern.