Rechtsbegriff

Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen (§ 77 BetrVG). Sie ist schriftlich abzuschließen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und im Betrieb auszulegen. Ihre Normen gelten unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse; ein Verzicht auf Rechte aus ihr ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig (§ 77 Abs. 4 BetrVG). Regelungen über Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, sind ausgeschlossen (Tarifvorbehalt, § 77 Abs. 3 BetrVG). Sie kann mit drei Monaten Frist gekündigt werden; in mitbestimmten Angelegenheiten wirkt sie nach.

Rechtsgrundlagen