Betrug
Der Betrug (§ 263 StGB) ist die Schädigung fremden Vermögens durch Täuschung: Der Täter erregt oder unterhält durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum, der das Opfer zu einer selbstschädigenden Vermögensverfügung veranlasst, wodurch ein Vermögensschaden entsteht — in der Absicht rechtswidriger Bereicherung. Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden müssen ununterbrochen kausal aufeinander aufbauen.