Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog konkretisiert die Rechtsfolgen häufiger Verkehrsordnungswidrigkeiten. Rechtsgrundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die Regelsätze und Regelfahrverbote für normale Tatumstände und fahrlässige Begehung festlegt (§ 1 BKatV). Die Anlage enthält den Tatbestandskatalog. Bei vorsätzlichem Handeln, Voreintragungen oder erschwerenden Umständen kann die Geldbuße erhöht werden; in Ausnahmefällen kommt ein Absehen vom Regelfahrverbot in Betracht (§ 4 BKatV). Die Regelsätze binden das Gericht nicht; der Bußgeldbescheid berücksichtigt die Umstände des Einzelfalls (§ 17 OWiG).