Button-Lösung
Bei entgeltlichen Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr schreibt die Button-Lösung vor, dass der Unternehmer die Bestellsituation so gestalten muss, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet (§ 312j Abs. 3 BGB). Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Erfüllt der Unternehmer diese Pflicht nicht, kommt der Vertrag nicht zustande (§ 312j Abs. 4 BGB). Zusätzlich sind bestimmte Vertragsmerkmale unmittelbar vor der Bestellung klar und hervorgehoben darzustellen (§ 312j Abs. 2 BGB).