Rechtsbegriff

Einwilligung in Cookies

Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers oder der Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen — etwa durch Cookies — ist nur zulässig, wenn der Nutzer auf der Grundlage klarer und umfassender Informationen eingewilligt hat, oder wenn dies technisch unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen (§ 25 TDDDG, das Gesetz hieß früher TTDSG). Rein funktional notwendige Cookies (z. B. für den Warenkorb) sind daher von der Einwilligungspflicht ausgenommen, Tracking- und Marketing-Cookies dagegen grundsätzlich nicht.

Rechtsgrundlagen