Demokratieprinzip
Das Demokratieprinzip besagt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Bundesstaat ist (Art. 20 Abs. 1 GG) und alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG). Das Volk übt sie in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG); in Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus Wahlen nach denselben Grundsätzen hervorgegangen ist (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG). Die in Art. 20 niedergelegten Grundsätze sind einer Verfassungsänderung entzogen (Art. 79 Abs. 3 GG). Zur Ausübung der Staatsgewalt siehe auch Gewaltenteilung und Rechtsstaatsprinzip.