Diebstahl
Der Diebstahl (§ 242 StGB) ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Der Diebstahl richtet sich gegen das Eigentum und den Gewahrsam; ohne Zueignungsabsicht (etwa bei bloß vorübergehender Gebrauchsanmaßung) liegt kein Diebstahl vor.