Verträge über digitale Produkte
Für Verträge, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen bereitstellt — etwa Streaming-Abos, Software oder Cloud-Speicher —, gelten seit 2022 eigene Regeln zu Bereitstellung, Mängeln und Aktualisierungspflichten (§ 327 BGB). Der Unternehmer muss die digitalen Produkte während des vereinbarten Zeitraums mit den erforderlichen Aktualisierungen versorgen, damit sie vertragsgemäß nutzbar bleiben; unterbleibt dies, greifen eigene Gewährleistungsrechte.