Rechtsbegriff

Durchsuchung (Strafverfahren)

Die Durchsuchung im Strafverfahren erlaubt das Betreten und Durchsuchen von Wohnung, Räumen, Person und Sachen. Beim Verdächtigen ist sie zulässig, wenn zu vermuten ist, dass sie zur Ergreifung des Täters oder zum Auffinden von Beweismitteln führen wird (§ 102 StPO). Bei anderen Personen ist sie nur unter engeren Voraussetzungen zulässig (§ 103 StPO). Die Anordnung steht grundsätzlich dem Richter zu; bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen anordnen (§ 105 StPO). Gefundene Beweismittel können beschlagnahmt werden (§ 94 StPO).

Rechtsgrundlagen