Rechtsbegriff

E-Rechnung (elektronische Rechnung)

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Das Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen oder zwischen Aussteller und Empfänger vereinbart sein, wenn es die richtige und vollständige Extraktion der erforderlichen Angaben in ein normkonformes Format ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 6 UStG). Bei Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen ist die Rechnung als E-Rechnung auszustellen, wenn Leistender und Empfänger im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässig sind (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Befristete Übergangsregelungen erlauben noch Papierrechnungen oder andere Formate (§ 27 Abs. 38 UStG). Zu den Inhalten siehe Pflichtangaben einer Rechnung.

Rechtsgrundlagen