Rechtsbegriff

Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung ist die Auflösung einer Ehe, bei der beide Ehegatten die Scheidung wollen bzw. ihr zustimmen. Das deutsche Recht kennt keine „Scheidung auf Antrag beider", sondern knüpft an das Scheitern der Ehe (§ 1565 BGB) an. Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragt der eine die Scheidung, während der andere zustimmt, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet (§ 1566 Abs. 1 BGB). Das Getrenntleben definiert § 1567 BGB (keine häusliche Gemeinschaft, erkennbarer Trennungswille — auch innerhalb der Ehewohnung möglich).

Rechtsgrundlagen