Elterngeld
Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind, haben Anspruch auf Elterngeld als teilweisen Einkommensersatz (§ 1 BEEG). Es wird als Basiselterngeld für bis zu vierzehn Monate oder als über einen längeren Zeitraum gestrecktes ElterngeldPlus gezahlt und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Nettoeinkommens, begrenzt auf einen Höchstbetrag (§§ 2, 4 BEEG).