Rechtsbegriff

Unzumutbare Belästigung durch Werbung (E-Mail-Werbung)

Werbung, die einen Marktteilnehmer erkennbar gegen seinen Willen belästigt, ist unlauter (§ 7 UWG) — insbesondere Telefonwerbung ohne Einwilligung und Werbung per E-Mail, SMS oder Messenger ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Eine begrenzte Ausnahme gilt für Bestandskunden, denen unter engen Voraussetzungen (u. a. Werbung für eigene ähnliche Produkte, klare Widerspruchsmöglichkeit bei jeder Nachricht) auch ohne gesonderte Einwilligung Werbung per E-Mail zugesandt werden darf.

Rechtsgrundlagen