Rechtsbegriff

Erpressung

Eine Erpressung begeht, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dessen Vermögen oder das eines anderen schädigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern (§ 253 StGB). Die Rechtswidrigkeit setzt voraus, dass der Einsatz des Mittels zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Wird die Erpressung mit Gewalt gegen eine Person oder mit Drohung gegen Leib oder Leben begangen, droht die Strafe des Raubes (räuberische Erpressung, § 255 StGB).

Rechtsgrundlagen