Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
Verkehrsverstöße von einigem Gewicht werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg mit ein bis drei Punkten erfasst (§ 4 StVG); ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht bereits ab vier bzw. sechs Punkten Ermahnungen und Verwarnungen mit der Möglichkeit vor, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Die Eintragungen werden nach gestaffelten Fristen von zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren getilgt (§ 29 StVG).