Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen verboten ist, begeht ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Es handelt sich um eine Straftat. Gleiches gilt für den Fahrzeughalter, der anordnet oder zulässt, dass jemand ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt. Auch fahrlässiges Handeln ist strafbar. Das Fahrzeug kann eingezogen werden. Erfasst ist neben dem völligen Fehlen auch die Fahrt mit einer Fahrerlaubnis der falschen Klasse oder trotz Fahrverbots. Die Erteilungsvoraussetzungen regelt § 2 StVG.