Rechtsbegriff

Fahrerhaftung

Neben dem Halter haftet auch der Fahrer eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die er beim Betrieb des Fahrzeugs verursacht (§ 18 StVG) — anders als bei der Halterhaftung ist die Fahrerhaftung jedoch eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast: der Fahrer muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft, um sich zu entlasten. Halter und Fahrer haften dem Geschädigten regelmäßig als Gesamtschuldner.

Rechtsgrundlagen