Rechtsbegriff

Fahrerlaubnis

Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen will, braucht eine Fahrerlaubnis der zuständigen Behörde (§ 2 Abs. 1 StVG). Sie wird erteilt, wenn der Bewerber das Mindestalter erreicht hat, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt ist, in Erster Hilfe ausgebildet ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Eignung entfällt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Krankheiten und Mängeln (§ 11 FeV). Die Fahrerlaubnis wird in Klassen erteilt (§ 6 FeV); der Führerschein ist der amtliche Nachweis.

Rechtsgrundlagen