Entziehung der Fahrerlaubnis
Erweist sich jemand durch eine rechtswidrige Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, entzieht ihm das Gericht im Strafurteil die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) — klassisch bei Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; das Gericht bestimmt zugleich eine Sperrfrist, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.