Rechtsbegriff

Fahrtenbuchauflage

Die Fahrtenbuchauflage ist eine Anordnung der Verwaltungsbehörde gegenüber dem Fahrzeughalter, für ein oder mehrere Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu führen (§ 31a StVZO). Voraussetzung ist, dass die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Behörde muss ermittelt haben, was ihr zumutbar war. Das Fahrtenbuch hält Datum, Beginn und Ende der Fahrten sowie den jeweiligen Fahrer fest. Die Auflage ist ein Verwaltungsakt, gegen den Rechtsbehelfe möglich sind, und dient der Gefahrenabwehr, nicht der Bestrafung.

Rechtsgrundlagen