Rechtsbegriff

Familienversicherung in der Krankenversicherung

Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 10 SGB V). Voraussetzungen sind insbesondere ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, keine eigene Versicherungspflicht oder -berechtigung und kein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen über einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV). Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei fehlender Erwerbstätigkeit bis 23 und in Schul- oder Berufsausbildung bis 25 Jahre mitversichert; bei Behinderung besteht keine Altersgrenze (§ 10 Abs. 2 SGB V).

Rechtsgrundlagen