Freiheitsberaubung
Eine Freiheitsberaubung begeht, wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt (§ 239 StGB). Geschützt ist die persönliche Fortbewegungsfreiheit. Einsperren bedeutet, den Betroffenen durch äußere Vorrichtungen am Verlassen eines Raumes zu hindern; auf andere Weise kann dies etwa durch Fesseln oder Wegnahme der Kleidung geschehen. Das Opfer muss die Möglichkeit zur Fortbewegung haben und diese ausüben wollen; Schlafende oder Bewusstlose sind nur eingeschränkt geschützt. Die Einwilligung schließt den Tatbestand aus. Höhere Strafen gelten bei Dauer über eine Woche oder schwerer Gesundheitsschädigung.