Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Verpflichten sich mehrere Personen vertraglich, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB) — die einfachste und formfreieste Gesellschaftsform, geeignet für Projekte von der Wohngemeinschaft bis zur Bürogemeinschaft von Freiberuflern. Seit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts kann die rechtsfähige GbR selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein und sich freiwillig in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen.