Rechtsbegriff

Gefährdung des Straßenverkehrs

Wer infolge Alkohol- oder Drogenkonsums oder durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fehlverhalten — etwa Vorfahrtsmissachtung oder falsches Überholen — Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet, begeht eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Anders als bei der Trunkenheitsfahrt genügt hier nicht die bloße abstrakte Gefahr; es muss tatsächlich eine konkrete Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut eingetreten sein.

Rechtsgrundlagen